EU Tabakproduktrichtlinie (TPD) – Track and Trace
(fp) In diesem Beitrag haben wir Informationen zur Tabakproduktrichtlinie (TPD) der Europäischen Union (EU) und dem damit verbundenem elektronischem Rückverfolgungssystem (Track & Trace) für Sie zusammengefasst. Track & Trace wird bereits seit Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitt verwendet, und wurde im Mai 2024 nun auch für Zigarren- und Pfeifentabak verbindlich.
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Was ist die EU Tabakproduktrichtlinie
Die Tobacco Product Directive (kurz TPD) bzw. Tabakproduktrichtlinie ist eine Richtlinie der EU zur Regulierung des Handels von Tabakerzeugnissen innerhalb der EU.
Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0040&from=DE
Ein wichtiger Bestandteil der Tabakproduktrichtlinie ist die im Mai 2014 verabschiedete TPD 2014/40/EU Directive, die auch unter dem Namen TPD2 bekannt ist. Diese Richtlinie fordert von allen Wirtschaftsakteuren der Tabaklieferkette ein elektronisches Rückverfolgungssystem (Track & Trace).
Die Umsetzung innerhalb der Europäischen Mitgliedsstaaten erfolgt über das nationale Recht der Staaten. So gilt in Deutschland das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) für den Tabakhandel.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/
Strenge Regularien und strikte Meldefristen stellen die Wirtschaftsakteure der Branche entlang der Lieferkette vom Hersteller über den Großhandel vor eine große Herausforderung. Alle täglichen Warenbewegungen und Finanzströme von Tabakerzeugnissen müssen ohne Lücken erfasst werden und sind innerhalb einer 24-stündigen Meldefrist an die EU zu übermitteln. Dabei gilt es alle Abläufe (auch Retouren) bis zur Auslieferung an den Händler genauestens zu erfassen und zu dokumentieren. Alle erfassten Trackingdaten werden an das EU Repository (zentrale EU Datenbank für Tabak Track & Trace) übermittelt.
Die Ziele der EU Tabakproduktrichtlinie
Das von der EU formulierte Ziel der Tabakproduktrichtlinie TPD ist die Verbesserung der Bedingungen am Tabak-Binnenmarkt sowie eine Gewährleistung eines hohen Gesundheitsstandards für europäische Bürger. Ebenfalls sollen mit der Tabakproduktrichtlinie Fälschungen und Schmuggelwaren bekämpft werden. Gemäß der Darlegung in den Durchführungsverordnungen dient Track & Trace aber auch der Einhaltung von Artikel 8 des von der EU ratifizierten Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen und zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums (WHO FCTC).
Link (Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:22016A1001(01)
Link (WHO FCTC, deutsche Übersetzung): https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/fctc/FCTC_deutsche_Uebersetzung.pdf
Demgegenüber stehen die geringfügigen Mengen, die z.B. im Jahr 2021 vom Zollfahndungsdienst sichergestellt wurden:
– Zigarren: 645 Stück
– Zigarillos: 825 Stück
Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/6782 vom 12.05.2023
Unsere Nachfrage beim Zollfahndungsdienst nach Zahlen aus den Folgejahren 2022, 2023 blieb unbeantwortet, wird jedoch sicherlich kein anderes Bild darstellen.
Zum Vergleich, sichergestellten Zigaretten im Jahr 2021: 117.000.000 Stück
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/29364/umfrage/sicherstellung-von-zigaretten-in-deutschland/
Wer muss die Warenströme erfassen und welche Daten werden gemeldet?
Grundsätzlich muss jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Ausgabestelle benennen, die mit zwei zentralen Aufgaben betraut ist. Für Deutschland ist dieses die Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de).
Die Ausgabestelle ist einmal für das Generieren individueller Erkennungsmerkmale bestehend aus alphanumerischen Zeichen für Packungen und, falls von Wirtschaftsteilnehmern gefordert, aggregierte Verpackungen zuständig. Diese individuellen Erkennungsmerkmale müssen innerhalb von sechs Monaten auf das Produkt angebracht werden. Laut Pressemitteilung vom 24.05.2024 der Bundesdruckerei wurden mittlerweile „rund 20 Milliarden Merkmale ausgegeben“.
Die Ausgabestelle ist außerdem dafür verantwortlich, Identifikationscodes für alle Wirtschaftsteilnehmer, Einrichtungen und Maschinen herauszugeben, um deren Identifizierung im System zu erleichtern. Diese Identifikationscodes werden benötigt, um die individuellen Erkennungsmerkmale zu beantragen, aber auch wenn logistik- und transaktionsbezogene Daten an das Repository-System übermittelt werden. Laut Pressemitteilung vom 24.05.2024 der Bundesdruckerei wurden mittlerweile „über 600.000 Wirtschaftsteilnehmer und Einrichtungen registriert“.
Quelle für obige Angaben, auszugsweise: https://www.bundesdruckerei-gmbh.de/de/newsroom/pressemitteilungen/lieferkettenverfolgung-naechste-stufe-der-eu-tabakproduktrichtlinie-eingetreten
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die am Handel mit Tabakerzeugnissen beteiligt sind, vom Hersteller bis zum letzten Wirtschaftsteilnehmer vor der ersten Verkaufsstelle, müssen alle gekauften, verkauften, gelagerten, transportierten oder auf andere Weise gehandhabten Tabakerzeugnisse erfassen und melden.
Track & Trace endet mit dem Scannen im Warenausgang vor der ersten Verkaufsstelle.
Die Durchführungsverordnungen definieren die „erste Verkaufsstelle“ als die Einrichtung, wo Tabakerzeugnisse erstmals in den Verkehr gebracht werden (d. h. für Verbraucher in der EU verfügbar gemacht werden). Dazu gehören z.B. Supermärkte, Tankstellen, Tabakwarenhändler, Zeitungsläden. Diese sind lediglich verpflichtet, einen Identifikationscode für Wirtschaftsteilnehmer und einem Einrichtungsidentifikationscode zu besitzen, den die Lieferanten dann verwenden.
Die Daten werden somit von folgenden Wirtschafsteilnehmern erfasst:
– Produzenten / Herstellern
– Tabakvertriebsgesellschaften / Importeure
– Großhändler
– Großkunden mit Zentrallagern
– Cash & Carry Verkaufsstätten
– Transportunternehmen
– Automatenaufsteller
– Unternehmen im mobilen Fahrverkauf, außer sie sind die letzte Verkaufsstelle an Endkunden.
Die ersten Daten werden bereits während des Herstellungsprozesses vom Produzenten / Hersteller erfasst, dazu gehören unter anderem:
– Name des Herstellers
– Fertigungszeit
– Herstellungsort
– Chargen- bzw. Seriennummer
– alle durchlaufenen Geschäfts- und Produktionsprozesse
– ID der Maschine (bei maschineller Produktion), bei der Handfertigung hat der Arbeitsplatz der/des Rollers/Rollerin eine eigene ID.
In der drauffolgenden Lieferkette werden dann weitere Daten erfasst, dazu gehören unter anderem:
– Name und Standort des Großhändlers, Importeurs, etc.,
– Transportwege
– Zeit des Wareneingangs
– Einlagerung
– Kommissionierung
– Auslieferung (Warenausgang) an die erste Verkaufsstelle (z.B. Tabakwarenhändler)
Die daraus entstehende Historie ermöglicht ein lückenloses Zurückverfolgen von Produkterzeugnissen.
Welche Änderungen werden auf der Packung bzw. den Zigarrenkisten zu sehen sein?
Sämtliche Packungen werden mit einem individuellen Erkennungsmerkmal gekennzeichnet (Verfolgungs- und Rückverfolgungscode). Bei den Zigarrenkisten wird dieser üblicherweise händisch angebracht vom Importeuer bzw. Großhändler. Zusätzlich müssen die Verpackungen eine Sicherheitsbanderole tragen (in Deutschland die Steuerbanderole, für andere Länder, beispielsweise Frankreich, müssen je nach Ländervorgabe entsprechend zusätzliche Banderolen als Sicherheitsmerkmal angebracht werden)
Das individuelle Erkennungsmerkmal wird zum Zeitpunkt der Produktion angebracht und enthält unter anderem folgende Informationen:
– Datum und Ort der Herstellung
– Herstellungsdetails (verwendete Maschine, Schicht oder Uhrzeit der Herstellung)
– Produktbeschreibung
– geplanter Absatzmarkt
– geplanter Versandweg
Das individuelle Erkennungsmerkmal ermöglicht es den Behörden, jeden Schritt in der Lieferkette vom Werk bis zur ersten Verkaufsstelle zu verfolgen.
Gibt es Übergangszeiten für den Verkauf alter Lagerbestände im Einzelhandel?
Tabakwarenhändler dürfen in einer 24-monatigen Übergangsfrist noch vorhandene Ware ohne Codierung verkaufen, danach darf dann nur noch Ware mit der entsprechenden Codierung verkauft werden.
Wird es zu Preiserhöhungen kommen?
Es ist davon auszugehen, dass die Mehrkosten, die durch die erforderliche Technik, Software sowie den personellen Mehraufwand entstehen, auf das Endprodukt aufgeschlagen wird und vom Verbraucher zu tragen sind.
Was passiert, wenn ein Produkt an einem Punkt der Lieferkette nicht gescannt/erfasst/gemeldet wird?
Die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften der Tabakrichtlinie sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. Außerdem kann ein Mitgliedstaat im Rahmen der Durchführungsverordnungen die EOID eines nicht konformen Wirtschaftsteilnehmers im System deaktivieren.
Fazit
Mit Track & Trace wird am Ziel vorbei reguliert. Der immense Aufwand entlang der Prozesskette belastetet Hersteller und Handel, welches zu höheren Kosten beim Endprodukt führen wird oder sogar Anreize für den Konsumenten setzten wird sich Tabakprodukte in Nachbarländern mit niedrigeren Preisen oder illegal aus Nicht-EU-Staaten zu beschaffen.
Siehe auch: Pressebericht des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie e.V.
https://www.presseportal.de/pm/66198/5782044